Handlungsfelder

Schutz vor Hitze in Siedlungsbereichen

Der Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperatur und vermehrt auftretende Hitzewellen führen vor allem in verstädterten Bereichen zu einer Zunahme von Tropen­nächten, das heißt die Temperatur fällt nicht unter 20 Grad Celsius, und Hitzetagen, das heißt die Tageshöchsttempe­ratur übersteigt 30 Grad Celsius. Die klimatischen Verän­derungen verstärken die Bildung urbaner Wärmeinseln, da städtische und bebaute Gebiete im Vergleich zum Umland ein andersartiges horizontales und vertikales Windfeld kennzeichnet. Dies geht mit einer eingeschränkten Durch­lüftung von Siedlungsbereichen und einer im Vergleich zum Umland höheren Lufttemperatur einher. Gleichzeitig nehmen Schwüle und die Belastung mit Luftschadstoffen, insbesondere Stickstoffoxiden, zu, wodurch die bioklimati­schen Belastungen, die auf den menschlichen Organismus einwirken, ansteigen.

Eine stadt-regionale Strategie zur Reduktion der bioklima­tischen Belastungen besteht im Austausch von Kalt- und Frischluft mit dem Umland. Der Unterschied zwischen Kalt- und Frischluft besteht in der Belastung mit Luft­schadstoffen. Kaltluft bildet sich über Freiräumen wie Wiesen und Äckern. Sie weist im Regelfall keine uner­wünschten Luftbeimengungen auf. Frischluft entsteht in Wäldern und größeren Gehölzflächen und ist frei von bioklimatischen Belastungen. Kaltluft behält beim Abfluss ihre Eigenschaft als Frischluft bei, solange sie nicht über Emissionsquellen driftet. Um Siedlungsbereiche vor zunehmender Überhitzung zu schützen, besteht eine stadt-regionale Strategie darin, Freiflächen für die Ent­stehung und den Transport von Frisch- und Kaltluft aus dem Umland in die verdichteten Stadträume zu sichern. Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sind dementspre­chend von Besiedlung und emissionsträchtigen Nutzungen frei zu halten. Querliegende größere Baukörper, dichte Bepflanzungen sowie Aufforstungen oder Aufschüttungen beeinträchtigen den Kaltlufttransport und sollten durch Festlegungen in den Bereichen ausgeschlossen werden. Für den Erhalt der Qualität von Frischluft ist es erforder­lich, emissionsträchtige Nutzungen aus den Frischluft­transportgebieten auszuschließen.

Menschen in Parkanlage

Viele Regionalpläne enthalten Festlegungen zur Verknüpfung regionaler Grünzüge mit innerörtlichen Grünstrukturen (Quelle: Marco Barnebeck/pixelio.de)

Zur Reduktion bioklimatischer Belastungen kann die Regi­onalplanung auf multi- und monofunktionale Festlegun­gen zurückgreifen. Zu den multifunktionalen Festle­gungen zählen regionale Grünzüge, die unterschiedliche Funktionen schützen und Freiräume vor einer baulichen Inanspruchnahme bewahren. Der Abschnitt ‚Multifunktionale Festlegungen‘ enthält nähere Erläuterungen dazu. Auch monofunktionale Raumordnungsgebiete können Flächen sowohl für Kaltluftentstehung und -transport als auch Frischluftentstehung und -transport sichern. Potenzia­le für den Schutz vor Hitzefolgen in Siedlungsbereichen bestehen vor allem in Bundesländern mit einer stärkeren Standortsteuerung der Siedlungsflächen. Siedlungskli­matische Grundlagendaten sind erforderlich, um Raum­ordnungsgebiete, die eine Reduktion der bioklimatischen Belastungen abstreben, räumlich abzugrenzen. Darüber hinaus ist es auch möglich, im Regionalplan thermische Belastungsbereiche darzustellen.

Exkurs

Die Hitzewelle im August 2003

Insbesondere Frankreich und das südliche Europa waren mehrtägig von Tagestemperaturen über 40 Grad Celsius betroffen. Die Folge waren tausende Todesopfer und hohe volkswirtschaftliche Schäden. Auch in Deutschland waren die Auswirkungen zu spüren. In Freiburg wurden an 53 Tagen Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius gemessen, am 13. August 2003 der Rekordwert von 40,2 Grad Celsius. Für Deutschland wird von 7 000 Todesopfern aufgrund der Hitzewelle ausgegangen, wobei vor allem ältere und bereits erkrankte Menschen betroffen waren.

Steckbriefe

Good Practices und Instrumenteninnovation

Die folgenden Instrumentensteckbriefe beinhalten zum einen bestehende Festlegungen aus deutschen Regionen und zum anderen innovative Lösungen, die im KlimREG-Projekt entwickelt wurden, um die Hitzebelastung in den Siedlungsbereichen zu verringern. Folgende Intentionen liegen ihnen zugrunde:

  • Sicherung von Flächen für den Kaltlufttransport
  • Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
  • Sicherung von Flächen für die Kaltluftentstehung
  • Sicherung von Flächen für die Frischluftentstehung
  • Sicherung von Flächen für den Kaltlufttransport
  • Sicherung von Flächen für den Frischlufttransport
Innovation
Sicherung von Flächen für den Kaltlufttransport

BezeichnungVorranggebiet Kaltlufttransport
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSchutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen
Landesplanerische Vorgabennicht erforderlich, weil das ROG unmittelbar gilt
Datengrundlagen/ AbgrenzungskriterienRegionale Klimamodellierung, eigene Erhebungen
Textliche Festlegung zum Ziel der RaumordnungDie Funktionsfähigkeit der Vorranggebiete Kaltlufttransport ist zu erhalten und zu verbessern. Planungen und Maßnahmen, die abriegelnde Wirkungen haben oder Luftschadstoffe emittieren, sowie Aufforstungen im unmittelbaren Abflusskanal sind mit dem Vorranggebiet unvereinbar.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenAufforstung, Hochwasserschultz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr
ReferenzenEigene Ausarbeitung basierend auf:
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Good Pratice
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen

BezeichnungVorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSchutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen
Landesplanerische VorgabenWo aus regionalplanerischer Sicht aus klimatischen oder landespflegerischen Gründen Flächen großräumig von Bebauung oder der Entstehung von Wald freizuhalten sind, sind diese insbesondere als Bereiche für besondere Klimafunktionen auszuweisen.
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienKlimafunktionskarte und Klimabewertungskarte Hessen
Textliche Festlegung zum Grundsatz der RaumordnungIn den Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen sollen die Kalt- und Frischluftentstehung sowie der Kalt- und Frischluftabfluss gesichert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden. Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion und den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen in diesen Gebieten, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen vermieden werden.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenAufforstung, Hochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr
ReferenzenRaumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 2000: Landesentwicklungsplan Hessen 2000. Wiesbaden
Regierungspräsidium Gießen 2010: Regionalplan Mittelhessen 2010. Gießen
Good Pratice
Sicherung von Flächen für die Kaltluftentstehung

BezeichnungRegional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSchutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen
Landesplanerische VorgabenSiedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung beziehungsweise Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen.
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienFachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege / Kaltluftabflussbahnen mit Zuordnung zu klimatischen Wirkungsräumen
Textliche Festlegung zum Ziel der RaumordnungDie Funktionsfähigkeit der „Regional bedeutsamen Frischluftentstehungsgebiete“, der „Regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebiete“ (…) ist zu erhalten oder zu verbessern. Dazu sind „Regional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete“ von großflächigen Versiegelungen, abriegelnden Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten und ggf. durch Erhöhung des Waldanteils aufzuwerten. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen. Dazu soll der Übergang der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche in das Siedlungsgefüge so berücksichtigt werden, dass ihr Wirkbereich möglichst tief in die Siedlung hineinreicht.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen, Waldmehrung
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenHochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr
ReferenzenRaumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Sächsische Staatsregierung 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen 2013. Dresden
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig
Good Pratice
Sicherung von Flächen für die Frischluftentstehung

BezeichnungRegional bedeutsame Frischluftentstehungsgebiete
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSchutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen
Landesplanerische VorgabenSiedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung beziehungsweise Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen.
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienFachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege / Frischluftentstehungsgebiete mit Zuordnung zu klimatischen Wirkungsräumen
Textliche Festlegung zum Ziel der RaumordnungDie Funktionsfähigkeit der „Regional bedeutsamen Frischluftentstehungsgebiete“, der „Regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebiete“ (…) ist zu erhalten oder zu verbessern. Dazu sind „Regional bedeutsame Frischluftentstehungsgebiete“ vor schwerwiegenden Eingriffen zu schützen, ggf. durch Waldmehrung in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen und wenn erforderlich durch geeignete Maßnahmen des Waldumbaus nachhaltig zu stabilisieren. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen. Dazu soll der Übergang der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche in das Siedlungsgefüge so berücksichtigt werden, dass ihr Wirkbereich möglichst tief in die Siedlung hineinreicht.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen, Waldmehrung
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenHochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr
ReferenzenRaumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Sächsische Staatsregierung 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen 2013. Dresden
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig
Good Pratice
Sicherung von Flächen für den Kaltlufttransport

BezeichnungRegional bedeutsame Kaltluftabflussbahnen
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSchutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen
Landesplanerische VorgabenSiedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung beziehungsweise Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen.
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienFachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege / Kaltluftabflussbahnen mit Zuordnung zu klimatischen Wirkungsräumen.
Textliche Festlegung zum Ziel der RaumordnungDie Funktionsfähigkeit (…) der „Regional bedeutsamen Frischluftabflussbahnen“ sowie der „Regional bedeutsamen Kaltluftabflussbahnen“ ist zu erhalten oder zu verbessern. Dazu sind „Regional bedeutsame Frischluftabflussbahnen“ und „Regional bedeutsame Kaltluftabflussbahnen“ von abriegelnden Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen und Aufforstungen im unmittelbaren Abflusskanal freizuhalten. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen, Waldmehrung
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenHochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr
ReferenzenRaumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Sächsische Staatsregierung 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen 2013. Dresden
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig
Good Pratice
Sicherung von Flächen für den Frischlufttransport

BezeichnungRegional bedeutsame Frischluftabflussbahnen
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSchutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen
Landesplanerische VorgabenSiedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung beziehungsweise Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen.
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienFachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege / Frischluftschneisen mit Zuordnung zu klimatischen Wirkungsräumen
Textliche Festlegung zum Ziel der RaumordnungDie Funktionsfähigkeit (…) der „Regional bedeutsamen Frischluftabflussbahnen“ sowie der „Regional bedeutsamen Kaltluftabflussbahnen“ ist zu erhalten oder zu verbessern. Dazu sind „Regional bedeutsame Frischluftabflussbahnen“ und „Regional bedeutsame Kaltluftabflussbahnen“ von abriegelnden Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen und Aufforstungen im unmittelbaren Abflusskanal freizuhalten. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen, Waldmehrung
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenHochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr
ReferenzenRaumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Sächsische Staatsregierung 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen 2013. Dresden
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig