Handlungsfelder

Verminderung von Hochwassergefahren

Infolge des Klimawandels sind hydrologische Veränderun­gen wahrscheinlich, das heißt eine jahreszeitliche Ver­schiebung der Niederschläge und vermehrte Starkregenereignisse im Sommer. Treffen Niederschläge auf Flächen, deren Böden bereits mit Wasser gesättigt und/oder stark versiegelt sind, führt dies infolge des Wasserabflusses zu lokalen Überschwemmungen und Flusshochwasser. Der Verlust natürlicher Retentionsräume durch Flussbegradi­gungen und den Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen hat erhöhte Wasserstände zur Folge, weil sich die Hochwasserwelle in einem geringeren Maße flächig ausdehnen kann. Der Bundesgesetzgeber hat die Regionalplanung mit § 2 Abs. 2 Satz 6 ROG beauftrag, einen Beitrag zur Reduktion der Hochwasserentstehung zu leisten und damit vorsorgend tätig zu werden. Um die Entstehung von Hoch­wassergefahren zu verringern, können Flächen für den Rückhalt von Niederschlagswasser und für die Retention bei Hochwasser gesichert werden. Regionalplanerische Festlegungen in beiden Handlungsfeldern werden im Fol­genden thematisiert.

Exkurs

Hochwasserereignisse der letzten Jahre

Detaillierte Analysen liegen für das Elbehochwasser 2002 vor. Zu den entscheidenden Ursachen für die verheeren­den Überschwemmungen zählte der umfangreiche Verlust natürlicher Retentionsräume entlang des Flusses, die seit 1850 um 86 % reduziert wurden. In der Folge kam es entlang der Elbe und ihren Nebenflüssen zu zahlreichen Deichbrüchen, wodurch eine Fläche von mehr als 300 km² überschwemmt wurde. Die Überflutung von Siedlungs-und Industriegebieten erhöhte auch den Schadstoffgehalt des Flusswassers. Vergleichbare Probleme verdeutlichte das Hochwasser in Mitteleuropa im Mai/Juni 2013, von dem auch Deutschland stark betroffen war. Entlang der Donau und Elbe sowie ihrer Nebenflüsse kam es in Teilen zu Pegelständen, die einem 500-jährigen Hochwasser entsprachen. Auch hier führten zahlreiche Deichbrüche zu Überschwemmungen; fünf davon allein am sächsi­schen Elbeabschnitt. Die Investitionen in das sächsische Deichsystem nach dem Hochwasser 2002 haben aufgrund der Ober-Unterlauf-Problematik die Gefährdung der Unterlieger erhöht. So brach am 10. Juni der Deich nahe des sachsen-anhaltinischen Dorfes Fischbeck. In der Folge wurde eine Fläche von 200 km² überflutet.

Steckbriefe

Good Practices und Instrumenteninnovationen

Die folgenden Instrumentensteckbriefe beinhalten zum einen bestehende Festlegungen, die auf eine Verminderung der Hochwassergefahren zielen. Zum anderen beschreiben sie innovative Lösungen, die im Rahmen des KlimREG-Projektes entwickelt wurden, um die Hochwassergefahren regionalplanerisch zu minimieren. Im Einzelnen verfolgen sie folgende Ziele:

  • Erhalt von Retentionsraum – Flexibilisierung mit Regel-Ausnahme-Struktur
  • Rückgewinnung von Retentionsraum – Flexibilisierung mit Regel-Ausnahme-Struktur
  • Rückhalt von Niederschlagswasser und Erosionsver­meidung durch Aufforstung
  • Erhaltung von Retentionsraum – Verknüpfung mit Natur- und Landschaftsschutz
  • Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts in Hochwasserentstehungsgebieten
Innovation
Erhalt von Retentionsraum – Flexibilisierung mit Regel-Ausnahme-Struktur

BezeichnungVorranggebiet Hochwasserabfluss und -rückhalt
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, [...], als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5 ROG)

„Dem Schutz kritischer Infrastrukturen ist Rechnung zu tragen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSicherung vorhandener Überschwemmungsbereiche als Retentionsraum
Landesplanerische Vorgabennicht erforderlich, weil das ROG unmittelbar gilt
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienDaten der Wasserwirtschaft (Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), bisher nicht geschützte, von einem HQ 100 überschwemmte Bereiche), eigene Erhebungen
Textliche Festlegung zum Ziel der Raumordnung (Regel)In den Vorranggebieten Hochwasserabfluss und -rückhalt sind Maßnahmen oder Nutzungen ausgeschlossen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder geplanten Maßnahmen und Nutzungen die Überflutung durch Hochwasser verstärken oder die Hochwasserrückhaltung oder den Hochwasserabfluss negativ beeinträchtigen können.
Festlegung einer Ausnahme von der vorstehenden RegelFür Vorhaben, die aufgrund fachplanerischer Notwendigkeiten zwingend im Vorranggebiet Hochwasserabfluss und -rückhaltung errichtet oder geändert werden müssen, gilt eine Ausnahme, wenn der verloren gehende Retentionsraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird und geeignete Objektschutzmaßnahmen ergriffen werden.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Natur/Landschaft, Wasser, Verkehr
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung klimatischer Ausgleichsflächen, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenLand- und forstwirtschaftliche Nutzung, Siedlung und Verkehr
ReferenzenEigene Ausarbeitung basierend auf:
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Innovation
Rückgewinnung von Retentionsraum – Flexibilisierung mit Regel-Ausnahme-Struktur

BezeichnungVorranggebiet Freihaltung potenzieller Retentionsflächen
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, [...], als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSicherung vorhandener Überschwemmungsbereiche als Retentionsraum
Landesplanerische Vorgabennicht erforderlich, weil das ROG unmittelbar gilt
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienDaten der Wasserwirtschaft, eigene Erhebungen
Textliche Festlegung zum Ziel der Raumordnung (Regel)Die Vorranggebiete Freihaltung potenzieller Retentionsflächen sind für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu entwickeln. Sie sind von hochwasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere von zusätzlichen Siedlungsbereichen und Bauflächen, freizuhalten.
Festlegung einer Ausnahme von der vorstehenden RegelEine Ausnahme kann zugelassen werden, wenn der durch die Nutzung im Flusseinzugsgebiet verloren gehende Retentionsraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Natur/Landschaft, Verkehr, Wasser
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung klimatischer Ausgleichsflächen, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenLand- und forstwirtschaftliche Nutzung, Siedlung und Verkehr
ReferenzenEigene Ausarbeitung basierend auf:
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Innovation
Rückhalt von Niederschlagswasser und Erosionsvermeidung durch Aufforstung

BezeichnungVorranggebiet Rückhalt von Niederschlagswasser und Verhinderung von Erosion
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, [...], als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROVerbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche der Einzugsgebiete der Flüsse
Landesplanerische Vorgabennicht erforderlich, weil das ROG unmittelbar gilt
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienErosionsgefährdete Böden und Hangneigung, Daten des Bodenschutzes
Textliche Festlegung zum Ziel der RaumordnungDie Vorranggebiete Rückhalt von Niederschlagswasser und Verhinderung von Erosion sind standortgerecht und an den Klimawandel angepasst so aufzuforsten, damit Erosion vermieden und der Abfluss von Niederschlagswasser verringert wird. Nutzungen, welche dem Rückhalt von Niederschlagswasser entgegenstehen oder die Erosion fördern, sind unzulässig.
PlanadressatForstliche Rahmenplanung, Kommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Natur/ Landschaft, Verkehr und Wasser (mittelbar durch Ausschluss von Nutzungen)
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenSicherung landwirtschaftlicher Flächen, Siedlung und Verkehr
ReferenzEigene Ausarbeitung basierend auf:
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Good Pratice
Erhalt von Retentionsraum – Verknüpfung mit Natur- und Landschaftsschutz

BezeichnungVorranggebiet für den Hochwasserschutz
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, [...], als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROSicherung vorhandener Überschwemmungsbereiche als Retentionsraum
Landesplanerische VorgabenVorranggebiete für Hochwasserschutz sind Gebiete zur Erhaltung der Flussniederungen für den Hochwasserrückhalt und den Hochwasserabfluss sowie zur Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Flächennutzung, die die Hochwasserentstehung begünstigen und beschleunigen. Diese Gebiete sind zugleich in ihrer bedeutenden Funktion für Natur und Landschaft zu erhalten. Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung von Neubebauung freizuhalten.
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienÜberschwemmungsgebiete, die gemäß §§ 72 ff. WHG in Verbindung mit dem Landesrecht durch die zuständigen Landesbehörden festgesetzt wurden
Textliche Festlegung zum Ziel der RaumordnungVorranggebiete für den Hochwasserschutz sind zur Erhaltung der Flussniederungen für den Hochwasserrückhalt und den Hochwasserabfluss sowie zur Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Flächennutzung, die die Hochwasserentstehung begünstigen und beschleunigen, vorgesehen. Diese Gebiete sind zugleich in ihrer bedeutenden Funktion für Natur und Landschaft und als Teil des ökologischen Verbundsystems zu erhalten.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Natur/Landschaft, Wasser, Verkehr
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBelange von Natur und Landschaft, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Bodenschutz, Sicherung von Wasserressourcen, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung klimatischer Ausgleichsflächen, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenLand- und forstwirtschaftliche Nutzung, Siedlung und Verkehr
ReferenzRaumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Land Sachsen-Anhalt 2010: Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen- Anhalt. Magdeburg
Regionale Planungsgemeinschaft Altmark 2005: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Altmark. Salzwedel
Good Pratice
Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts in Hochwasserentstehungsgebieten

BezeichnungGebiet zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts
Grundsätze der Raumordnung im ROG„Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, [...], als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG)

„Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5 ROG)
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKROVerbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche der Einzugsgebiete der Flüsse
Landesplanerische VorgabenIn den Regionalplänen sind Gebiete, die auf Grund potenziell starker Oberflächenabflüsse eine Erhaltung und Verbesserung der Wasserrückhaltung besonders erfordern, als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ festzulegen. Diese Festlegung ist durch weitere Festlegungen, die auch der Wasserrückhaltung dienen, wie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung, zum Schutz des vorhandenen Waldes oder Arten- und Biotopschutz sowie regionale Grünzüge, zu ergänzen.
Datengrundlagen / AbgrenzungskriterienFachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Region Westsachsen / Gebiete mit sehr geringem Wasserrückhaltevermögen
Textliche Festlegung zum Ziel der RaumordnungIn den „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ sind Beeinträchtigungen des Wasserrückhaltevermögens durch großflächige Bodenversiegelungen, die Beseitigung abflussdämmender Vegetationsbestände, nutzungsbedingte Bodenverdichtungen und Verringerung des natürlichen Retentionsraums der Fließgewässer zu vermeiden oder zu unterlassen. Nutzungen und Maßnahmen, die eine Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens in diesen Gebieten begünstigen, sind zu befördern.
PlanadressatKommunale Bauleitplanung, Fachplanungen: Forstliche Rahmenplanung, Natur/ Landschaft, Verkehr, Wasser
Mögliche Synergien mit anderen ZielsetzungenBodenschutz, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen
Mögliche Konflikte mit anderen ZielsetzungenLandwirtschaftliche Nutzung, Siedlung und Verkehr
ReferenzenRaumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin
Sächsisches Staatsministerium des Innern 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen. Dresden
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig