Handlungsfelder
Schutz vor Hitze in Siedlungsbereichen
Der Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperatur und vermehrt auftretende Hitzewellen führen vor allem in verstädterten Bereichen zu einer Zunahme von Tropennächten, das heißt die Temperatur fällt nicht unter 20 Grad Celsius, und Hitzetagen, das heißt die Tageshöchsttemperatur übersteigt 30 Grad Celsius. Die klimatischen Veränderungen verstärken die Bildung urbaner Wärmeinseln, da städtische und bebaute Gebiete im Vergleich zum Umland ein andersartiges horizontales und vertikales Windfeld kennzeichnet. Dies geht mit einer eingeschränkten Durchlüftung von Siedlungsbereichen und einer im Vergleich zum Umland höheren Lufttemperatur einher. Gleichzeitig nehmen Schwüle und die Belastung mit Luftschadstoffen, insbesondere Stickstoffoxiden, zu, wodurch die bioklimatischen Belastungen, die auf den menschlichen Organismus einwirken, ansteigen.
Eine stadt-regionale Strategie zur Reduktion der bioklimatischen Belastungen besteht im Austausch von Kalt- und Frischluft mit dem Umland. Der Unterschied zwischen Kalt- und Frischluft besteht in der Belastung mit Luftschadstoffen. Kaltluft bildet sich über Freiräumen wie Wiesen und Äckern. Sie weist im Regelfall keine unerwünschten Luftbeimengungen auf. Frischluft entsteht in Wäldern und größeren Gehölzflächen und ist frei von bioklimatischen Belastungen. Kaltluft behält beim Abfluss ihre Eigenschaft als Frischluft bei, solange sie nicht über Emissionsquellen driftet. Um Siedlungsbereiche vor zunehmender Überhitzung zu schützen, besteht eine stadt-regionale Strategie darin, Freiflächen für die Entstehung und den Transport von Frisch- und Kaltluft aus dem Umland in die verdichteten Stadträume zu sichern. Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sind dementsprechend von Besiedlung und emissionsträchtigen Nutzungen frei zu halten. Querliegende größere Baukörper, dichte Bepflanzungen sowie Aufforstungen oder Aufschüttungen beeinträchtigen den Kaltlufttransport und sollten durch Festlegungen in den Bereichen ausgeschlossen werden. Für den Erhalt der Qualität von Frischluft ist es erforderlich, emissionsträchtige Nutzungen aus den Frischlufttransportgebieten auszuschließen.
Zur Reduktion bioklimatischer Belastungen kann die Regionalplanung auf multi- und monofunktionale Festlegungen zurückgreifen. Zu den multifunktionalen Festlegungen zählen regionale Grünzüge, die unterschiedliche Funktionen schützen und Freiräume vor einer baulichen Inanspruchnahme bewahren. Der Abschnitt ‚Multifunktionale Festlegungen‘ enthält nähere Erläuterungen dazu. Auch monofunktionale Raumordnungsgebiete können Flächen sowohl für Kaltluftentstehung und -transport als auch Frischluftentstehung und -transport sichern. Potenziale für den Schutz vor Hitzefolgen in Siedlungsbereichen bestehen vor allem in Bundesländern mit einer stärkeren Standortsteuerung der Siedlungsflächen. Siedlungsklimatische Grundlagendaten sind erforderlich, um Raumordnungsgebiete, die eine Reduktion der bioklimatischen Belastungen abstreben, räumlich abzugrenzen. Darüber hinaus ist es auch möglich, im Regionalplan thermische Belastungsbereiche darzustellen.
Exkurs
Die Hitzewelle im August 2003
Insbesondere Frankreich und das südliche Europa waren mehrtägig von Tagestemperaturen über 40 Grad Celsius betroffen. Die Folge waren tausende Todesopfer und hohe volkswirtschaftliche Schäden. Auch in Deutschland waren die Auswirkungen zu spüren. In Freiburg wurden an 53 Tagen Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius gemessen, am 13. August 2003 der Rekordwert von 40,2 Grad Celsius. Für Deutschland wird von 7 000 Todesopfern aufgrund der Hitzewelle ausgegangen, wobei vor allem ältere und bereits erkrankte Menschen betroffen waren.
Planungpraxis
Multifunktionale Raumordnungsgebiete, die in der Planungspraxis weit verbreitet sind, decken das Handlungsfeld Schutz vor Hitzefolgen häufig mit ab. Dennoch enthalten viele Regionalpläne monofunktionale Festlegungen, um Kaltluftentstehung und insbesondere Kaltlufttransport in regional bedeutsamen Luftleitbahnen zu sichern. Rein textliche Festlegungen sind von Raumordnungsgebieten zu unterscheiden.
Beispiele für textliche Grundsätze sind:
Bezirksregierung Düsseldorf:
G Bei der Abwägung von raumrelevanten Nutzungsansprüchen sind im besonderen Maße die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die landschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen; landschaftliche Funktionszusammenhänge sollen erhalten bzw. verbessert werden. Im Einzelnen soll hierzu insbesondere die Landschaftsplanung […]
- Räume mit besonderer Bedeutung für den Luftaustausch sichern,
- das klimatische Potenzial der Freiflächen schützen und verbessern
[…] Maßnahmen und Nutzungsänderungen auf land-und forstwirtschaftlich genutzten Flächen entsprechend den vorstehenden Zielen sind vorrangig auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen zu planen und durchzuführen.
Verband Region Stuttgart:
G Für den Ausgleich siedlungsklimatischer Belastungen sollen wichtige Kalt- und Frischluftentstehungsflächen und Luftleitbahnen gesichert werden.
Regionalversammlung Südhessen:
G Die Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie die Kalt- und Frischluftabflussschneisen sollen gesichert, offen gehalten und soweit erforderlich, wiederhergestellt werden.
Die aufgeführten Regelungsinhalte sind für die Handlungen in den formalen Verfahren des Planvollzugs nicht relevant. Es stellt sich damit die Frage, ob sie ihre intendierten Wirkungen erreichen. Enthalten die Regionalpläne Raumordnungsgebiete mit dem Ziel, Siedlungsbereiche vor Hitzefolgen zu schützen, wiederholen textliche Grundsätze entsprechende Regelungen. Es stellt sich damit die Frage, inwieweit sie redundant sind. Weitere Gründe für die Anwendungsdefizite sind die begrenzte Aussagekraft der Festlegungen und die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe.
Der Regionalplan Westsachsen enthält zwei textliche Ziele, um Siedlungsbereiche vor Überhitzung zu schützen:
Regionaler Planungsverband Westsachsen:
Z Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen.
Regionaler Planungsverband Westsachsen:
Z Im Verdichtungsraum Leipzig ist die Luftregeneration durch Erweiterung vorhandener und den Aufbau neuer Wald- und Gehölzbestände zu verbessern.
Die Regionalplanung greift in ihren Handlungen zum Planvollzug auf das erste Ziel, das an die Bauleitplanung gerichtet ist, kaum zurück, weil die Aspekte von der Bauleitplanung in den vorliegenden Plänen weitgehend berücksichtigt wurden. Dementsprechend ist unklar, inwieweit es seine intendierten Wirkungen erzielt. Das zweite Ziel verfolgt einen entwicklungsorientierten Ansatz. Die Regionale Planungsstelle setzt die Belange unter anderem im Rahmen der Regionalentwicklung sowie der Handlungen im Planvollzug um.
Beispiele für monofunktionale Raumordnungsgebiete enthalten unter anderem die Regionalpläne Südhessen und Mittlerer Oberrhein:
Regionalversammlung Südhessen:
G Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen […] sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.
Regionalverband Mittlerer Oberrhein:
G Die bioklimatisch wichtigen Bereiche sollen zur Sicherung und Verbesserung der bioklimatischen Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes erhalten oder wieder hergestellt werden. Für die Funktion, Frischluft an Siedlungsflächen heranzuführen, sollen die zu den Siedlungsflächen führenden Luftaustauschbahnen in den Seitentälern des Rheingrabens und des Murgtals sowie die zum Rheingraben gerichteten Hangzonen südlich des Murgtals als Kaltluftentstehungsgebiete und die Lüftungsschneisen im Bereich der Siedlungen gesichert und entwickelt werden. Vor Nutzungsänderungen in den bioklimatisch wichtigen Bereichen ist der Nachweis ihrer bioklimatischen Unbedenklichkeit zu erbringen.
Der Einfluss des Vorbehaltsgebiets auf die Bauleitplanung ist beschränkt. Eine mögliche Ursache sind die Defizite in den Datengrundlagen, die der Abgrenzung der Raumordnungsgebiete zugrunde liegen. Aus dem Wissen um die Mängel resultiert, dass Regionale Planungsstellen bei Stellungnahmen zu anderen Planungen nicht auf das Vorbehaltsgebiet zurückgreifen. Aufgrund von Schwierigkeiten, die Bedeutung entsprechender Bereiche für das Siedlungsklima ausreichend zu belegen, werden die Inhalte der Stellungnahmen in den Bauleitplanverfahren meist nicht in der gewünschten Weise berücksichtigt.
Mit der Gebietskategorie „Bereich der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ verfügt die sächsische Regionalplanung über Raumordnungsgebiete, die als ein Ziel der Raumordnung wirken. Der Regionalplan Leipzig- Westsachsen greift auf der Grundlage des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege auf die Gebietskategorie zurück, um Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftabflussbahnen in ihrer Funktion zu sichern. Die Festlegungen dokumentieren die Good Practices.
Steckbriefe
Good Practices und Instrumenteninnovation
Die folgenden Instrumentensteckbriefe beinhalten zum einen bestehende Festlegungen aus deutschen Regionen und zum anderen innovative Lösungen, die im KlimREG-Projekt entwickelt wurden, um die Hitzebelastung in den Siedlungsbereichen zu verringern. Folgende Intentionen liegen ihnen zugrunde:
- Sicherung von Flächen für den Kaltlufttransport
- Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
- Sicherung von Flächen für die Kaltluftentstehung
- Sicherung von Flächen für die Frischluftentstehung
- Sicherung von Flächen für den Kaltlufttransport
- Sicherung von Flächen für den Frischlufttransport
Bezeichnung | Vorranggebiet Kaltlufttransport |
Grundsätze der Raumordnung im ROG | „Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen,
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7
ROG)
„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG) |
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKRO | Schutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen |
Landesplanerische Vorgaben | nicht erforderlich, weil das ROG unmittelbar gilt |
Datengrundlagen/ Abgrenzungskriterien | Regionale Klimamodellierung, eigene Erhebungen |
Textliche Festlegung zum Ziel der Raumordnung | Die Funktionsfähigkeit der Vorranggebiete Kaltlufttransport ist zu erhalten und zu verbessern. Planungen und Maßnahmen, die abriegelnde Wirkungen haben oder Luftschadstoffe emittieren, sowie Aufforstungen im unmittelbaren Abflusskanal sind mit dem Vorranggebiet unvereinbar. |
Planadressat | Kommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr |
Mögliche Synergien mit anderen Zielsetzungen | Bodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen |
Mögliche Konflikte mit anderen Zielsetzungen | Aufforstung, Hochwasserschultz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr |
Referenzen | Eigene Ausarbeitung basierend auf:
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin |
Bezeichnung | Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen |
Grundsätze der Raumordnung im ROG | „Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen,
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7
ROG)
„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG) |
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKRO | Schutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen |
Landesplanerische Vorgaben | Wo aus regionalplanerischer Sicht aus klimatischen oder landespflegerischen Gründen Flächen großräumig von Bebauung oder der Entstehung von Wald freizuhalten sind, sind diese insbesondere als Bereiche für besondere Klimafunktionen auszuweisen. |
Datengrundlagen / Abgrenzungskriterien | Klimafunktionskarte und Klimabewertungskarte Hessen |
Textliche Festlegung zum Grundsatz der Raumordnung | In den Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen sollen die Kalt- und Frischluftentstehung sowie der Kalt- und Frischluftabfluss gesichert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden. Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion und den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen in diesen Gebieten, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen vermieden werden. |
Planadressat | Kommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr |
Mögliche Synergien mit anderen Zielsetzungen | Bodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen |
Mögliche Konflikte mit anderen Zielsetzungen | Aufforstung, Hochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr |
Referenzen | Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert
durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 2000: Landesentwicklungsplan Hessen 2000. Wiesbaden Regierungspräsidium Gießen 2010: Regionalplan Mittelhessen 2010. Gießen |
Bezeichnung | Regional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete |
Grundsätze der Raumordnung im ROG | „Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen,
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7
ROG)
„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG) |
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKRO | Schutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen |
Landesplanerische Vorgaben | Siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung beziehungsweise Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen. |
Datengrundlagen / Abgrenzungskriterien | Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege / Kaltluftabflussbahnen mit Zuordnung zu klimatischen Wirkungsräumen |
Textliche Festlegung zum Ziel der Raumordnung | Die Funktionsfähigkeit der „Regional bedeutsamen Frischluftentstehungsgebiete“, der „Regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebiete“ (…) ist zu erhalten oder zu verbessern. Dazu sind „Regional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete“ von großflächigen Versiegelungen, abriegelnden Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten und ggf. durch Erhöhung des Waldanteils aufzuwerten. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen. Dazu soll der Übergang der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche in das Siedlungsgefüge so berücksichtigt werden, dass ihr Wirkbereich möglichst tief in die Siedlung hineinreicht. |
Planadressat | Kommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr |
Mögliche Synergien mit anderen Zielsetzungen | Bodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen, Waldmehrung |
Mögliche Konflikte mit anderen Zielsetzungen | Hochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr |
Referenzen | Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert
durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin Sächsische Staatsregierung 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen 2013. Dresden Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig |
Bezeichnung | Regional bedeutsame Frischluftentstehungsgebiete |
Grundsätze der Raumordnung im ROG | „Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen,
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7
ROG)
„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG) |
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKRO | Schutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen |
Landesplanerische Vorgaben | Siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung beziehungsweise Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen. |
Datengrundlagen / Abgrenzungskriterien | Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege / Frischluftentstehungsgebiete mit Zuordnung zu klimatischen Wirkungsräumen |
Textliche Festlegung zum Ziel der Raumordnung | Die Funktionsfähigkeit der „Regional bedeutsamen Frischluftentstehungsgebiete“, der „Regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebiete“ (…) ist zu erhalten oder zu verbessern. Dazu sind „Regional bedeutsame Frischluftentstehungsgebiete“ vor schwerwiegenden Eingriffen zu schützen, ggf. durch Waldmehrung in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen und wenn erforderlich durch geeignete Maßnahmen des Waldumbaus nachhaltig zu stabilisieren. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen. Dazu soll der Übergang der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche in das Siedlungsgefüge so berücksichtigt werden, dass ihr Wirkbereich möglichst tief in die Siedlung hineinreicht. |
Planadressat | Kommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr |
Mögliche Synergien mit anderen Zielsetzungen | Bodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen, Waldmehrung |
Mögliche Konflikte mit anderen Zielsetzungen | Hochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr |
Referenzen | Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert
durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin Sächsische Staatsregierung 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen 2013. Dresden Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig |
Bezeichnung | Regional bedeutsame Kaltluftabflussbahnen |
Grundsätze der Raumordnung im ROG | „Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen,
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7
ROG)
„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG) |
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKRO | Schutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen |
Landesplanerische Vorgaben | Siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung beziehungsweise Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen. |
Datengrundlagen / Abgrenzungskriterien | Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege / Kaltluftabflussbahnen mit Zuordnung zu klimatischen Wirkungsräumen. |
Textliche Festlegung zum Ziel der Raumordnung | Die Funktionsfähigkeit (…) der „Regional bedeutsamen Frischluftabflussbahnen“ sowie der „Regional bedeutsamen Kaltluftabflussbahnen“ ist zu erhalten oder zu verbessern. Dazu sind „Regional bedeutsame Frischluftabflussbahnen“ und „Regional bedeutsame Kaltluftabflussbahnen“ von abriegelnden Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen und Aufforstungen im unmittelbaren Abflusskanal freizuhalten. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen. |
Planadressat | Kommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr |
Mögliche Synergien mit anderen Zielsetzungen | Bodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen, Waldmehrung |
Mögliche Konflikte mit anderen Zielsetzungen | Hochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr |
Referenzen | Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert
durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin Sächsische Staatsregierung 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen 2013. Dresden Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig |
Bezeichnung | Regional bedeutsame Frischluftabflussbahnen |
Grundsätze der Raumordnung im ROG | „Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen,
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7
ROG)
„Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit […] des Klimas [...] zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.“ (§2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 ROG) |
Handlungsschwerpunkt Klimaanpassung der MKRO | Schutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen |
Landesplanerische Vorgaben | Siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und von Neubebauung beziehungsweise Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten. Dazu sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Frisch- und Kaltluftbahnen festzulegen. |
Datengrundlagen / Abgrenzungskriterien | Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege / Frischluftschneisen mit Zuordnung zu klimatischen Wirkungsräumen |
Textliche Festlegung zum Ziel der Raumordnung | Die Funktionsfähigkeit (…) der „Regional bedeutsamen Frischluftabflussbahnen“ sowie der „Regional bedeutsamen Kaltluftabflussbahnen“ ist zu erhalten oder zu verbessern. Dazu sind „Regional bedeutsame Frischluftabflussbahnen“ und „Regional bedeutsame Kaltluftabflussbahnen“ von abriegelnden Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen und Aufforstungen im unmittelbaren Abflusskanal freizuhalten. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung klimatisch wirksamer Freiräume sowie den Luftaustausch zu schaffen. |
Planadressat | Kommunale Bauleitplanung, Fachplanung: Forstliche Rahmenplanung, Immissionsschutz, Natur/Landschaft, Verkehr |
Mögliche Synergien mit anderen Zielsetzungen | Bodenschutz, Retentionsräume für den Wasserrückhalt, Sicherung eines Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, Sicherung natürlicher Kohlenstoffsenken, Sicherung von Wasserressourcen, Waldmehrung |
Mögliche Konflikte mit anderen Zielsetzungen | Hochwasserschutz durch Dämme, Lärmschutz durch Dämme, Siedlung und Verkehr |
Referenzen | Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). Zuletzt geändert
durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Ministerkonferenz für Raumordnung 2013: Raumordnung und Klimawandel, Umlaufbeschluss vom 06.02.2013. Berlin Sächsische Staatsregierung 2013: Landesentwicklungsplan Sachsen 2013. Dresden Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 2015: Regionalplan Leipzig- Westsachsen 2017: Vorentwurf. Leipzig |